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28.06.2019 Verordnung bezüglich Waldbrandgefahr

Erste Vorsichtsmaßnahmen wurden aufgrund der sommerlichen Temperaturen und der gegebenen Trockenheit der letzten Tage von der Bezirkshauptmannschaft ergriffen.

Mit sofortiger Wirkung tritt die folgende Verordnung zur Verringerung der Gefahr von Wald-, Flur- und Wiesenbränden in Kraft.

Das Rauchen und Hantieren mit Feuer ist im Waldbereich bzw. in gefährdeten Nahbereich zu unterlassen. 

Die gesamte Verordnung kann hier nachgelesen werden: