28.06.2019 Verordnung bezüglich Waldbrandgefahr
Erste Vorsichtsmaßnahmen wurden aufgrund der sommerlichen Temperaturen und der gegebenen Trockenheit der letzten Tage von der Bezirkshauptmannschaft ergriffen.
Mit sofortiger Wirkung tritt die folgende Verordnung zur Verringerung der Gefahr von Wald-, Flur- und Wiesenbränden in Kraft.
Die gesamte Verordnung kann hier nachgelesen werden: